Als Miteigentümer sind Sie Teil der Miteigentümergemeinschaft.
Sie haben Rechte und Pflichten gegenüber den Miteigentümern und dem eingesetzten
Verwalter.
Viele Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft oder Entscheidungen bzw. Maßnahmen der
Verwaltung sind oft genug rechtlich nicht haltbar und / oder beeinträchtigen Sie finanziell
oder entsprechen nicht Ihren Interessen.
Wehren Sie sich rechtzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften!


Rechtlich und wirtschaftlich verbindliche Regelungen finden sich in
• im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
• der Teilungserklärung
• aufgrund von Beschlüssen der Gemeinschaft
Bei der Beschlussfassung als Akt der gemeinsamen Entscheidungsfindung sind bestimmte
Formalien zu beachten, darüber hinaus muss ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung
entsprechen.
Grenzen für Änderungen der Gemeinschaftsordnung und Abweichungen von gesetzlichen
Regelungen erfordern in der Regel
• eine einfache Stimmenmehrheit
• qualifizierte Stimmenmehrheit oder gar
• Einstimmigkeit
Anfechtungsmöglichkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen:
• Form und Fristen
• Zuständigkeiten
Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, soweit sie bei der Verwaltung
ihres gemeinschaftlichen Vermögens am Wirtschafts- und Rechtsverkehr teilnimmt (BGH
vom 02.06.2005) Erfahren auf diesem speziellen Rechtsgebiet beraten und vertreten wir
Sie gerne z.B. zu folgenden immer wiederkehrenden Problemkreisen:

• Wohngeldabrechnung
• Unterbindung unzulässiger Nutzungen, z.B. Gewerbebetrieb in Wohnungen
• Entfernung unzulässiger baulicher Veränderungen, z.B. Balkonverglasung
• Hausgeldinkasso, ggf. mit Durchsetzung einer Versorgungssperre
• Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger

Dabei steht für uns stets eine allgemein konsensfähige Lösung im Vordergrund. Kommt
allerdings eine gütliche außergerichtliche Lösung nicht in Betracht, vertreten wir Ihre
Interessen konsequent vor der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts.