Kanzlei Gatzke in Solingen
Anwalt Arbeitsrecht Solingen
Fachanwälte für Arbeitsrecht in Solingen
Wenn es am Arbeitsplatz zu Konflikten kommt, steht häufig viel auf dem Spiel. Eine unerwartete Kündigung, ein Streit über Überstunden oder ein Aufhebungsvertrag, der dringend geprüft werden muss: In solchen Momenten braucht man jemanden, der die Rechtslage kennt und klar sagen kann, welche Möglichkeiten man hat.
Die Kanzlei Gatzke in Solingen ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und vertritt seit Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Region. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die zuständigen Gerichte, die aktuelle Rechtsprechung und die typischen Fallstricke, die in der Praxis immer wieder auftauchen. Unser Ziel ist es nicht, Verfahren in die Länge zu ziehen, sondern für unsere Mandanten die beste und schnellste Lösung zu finden.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Die Kanzlei Gatzke in Solingen berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
- Bei einer Kündigung gilt eine gesetzliche Klagefrist von nur drei Wochen. Wer diese Frist verpasst, verliert in der Regel jeden Anspruch auf rechtliche Gegenwehr.
- Arbeitnehmer in Deutschland genießen weitreichenden Schutz, unter anderem beim Kündigungsschutz, beim Urlaub und bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Einen Aufhebungsvertrag sollte man niemals unterschreiben, ohne ihn vorher anwaltlich prüfen zu lassen.
- Wir bieten eine Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht in Solingen?
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Solingen
- Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
- Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage?
- Was können Sie durch eine Kündigungsschutzklage erreichen?
- Betriebsbedingte Kündigung
- Häufige Fehler bei betriebsbedingten Kündigungen
- Aufhebungsvertrag
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Solingen
- Pflichten des Arbeitgebers im Überblick
- Fallbeispiel aus der Praxis
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht in Solingen?
Ein Anwalt für Arbeitsrecht begleitet Menschen durch alle Phasen eines Arbeitsverhältnisses, angefangen bei der Prüfung des Arbeitsvertrags vor der Unterschrift bis hin zu Auseinandersetzungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele suchen rechtliche Hilfe erst dann, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Dabei kann frühzeitige rechtliche Beratung in vielen Fällen Schlimmeres verhindern oder zumindest erheblich bessere Ergebnisse erzielen.
Zu den typischen Aufgaben eines Arbeitsrechtlers gehören:
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, damit keine einseitig benachteiligenden Klauseln übersehen werden
- Beratung bei Abmahnungen, sowohl für Arbeitnehmer, die eine erhalten haben, als auch für Arbeitgeber, die eine aussprechen möchten
- Durchführung von Kündigungsschutzklagen und Verhandlung von Abfindungen
- Prüfung von Aufhebungsverträgen vor der Unterzeichnung
- Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen sowie Überstundenvergütungen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht Solingen und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Solingen
Deutschland bietet Arbeitnehmern eines der umfassendsten Schutznetze weltweit. Dennoch wissen viele Menschen nicht, welche Rechte ihnen im Alltag tatsächlich zustehen und vor allem, wie sie diese durchsetzen können. Das Recht nützt nur dann etwas, wenn man es auch kennt und nutzt.
Rechte von Arbeitnehmern im Überblick
Zu den wichtigsten Rechten, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte, gehören der Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, das Recht auf mindestens 20 Tage bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche (gemäß Bundesurlaubsgesetz), der Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Hinzu kommt der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung trifft viele Menschen unvorbereitet. Die erste Reaktion ist oft Schock, dann Unsicherheit: Muss ich das akzeptieren? Habe ich eine Chance vor Gericht? Wie viel Zeit habe ich noch?
Die Antwort auf die letzte Frage ist die wichtigste: Sie haben nach Zugang der schriftlichen Kündigung exakt drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist in § 4 KSchG gesetzlich festgelegt und beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Sie ist nicht verlängerbar und nicht nachholbar. Wer sie versäumt, verliert nahezu jeden Anspruch auf rechtliche Gegenwehr.
Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage?
Kündigung erhalten
Kündigung erhalten und das genaue Datum des Zugangs festhalten.
Anwaltliche Beratung
Sofortige anwaltliche Beratung, am besten noch am gleichen Tag oder am nächsten Werktag.
Klage einreichen
Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Solingen.
Güteverhandlung
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, bei der eine Einigung angestrebt wird.
Einigung erzielen
Einigung auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung – in vielen Fällen bereits in diesem Stadium möglich.
Hauptverhandlung
Hauptverhandlung, wenn keine gütliche Einigung zustande kommt.
Wir von der Kanzlei Gatzke begleiten Sie durch jeden dieser Schritte. Von der ersten Prüfung der Kündigung über die Einreichung der Klage bis hin zur Verhandlung über eine angemessene Abfindung.
Was können Sie durch eine Kündigungs-schutzklage erreichen?
Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist in den meisten Fällen nicht unbedingt die Weiterbeschäftigung im alten Unternehmen. Viele Mandanten möchten in erster Linie eine faire Abfindung aushandeln und dann einen Neustart wagen. Das ist absolut möglich und auch der häufigste Ausgang solcher Verfahren. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, was für Sie das beste Ergebnis ist, und verfolgen das dann konsequent.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr aufrechterhalten kann. Viele Arbeitnehmer glauben in diesem Fall, dass sie nichts ausrichten können, weil der Grund ja „im Betrieb liegt“ und nichts mit ihrer eigenen Leistung zu tun hat. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Auch eine betriebsbedingte Kündigung muss strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der konkrete Arbeitsplatz tatsächlich dauerhaft weggefallen ist, dass keine freie und vergleichbare Stelle im Unternehmen vorhanden ist, auf die der Arbeitnehmer versetzt werden könnte, und dass die sogenannte Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Bei der Sozialauswahl werden Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung berücksichtigt.
Häufige Fehler bei betriebsbedingten Kündigungen
- Fehlerhafte oder fehlende Sozialauswahl
- Kein schlüssiger Nachweis des Wegfalls der Stelle
- Freie vergleichbare Stelle wurde nicht angeboten
- Betriebsrat nicht korrekt angehört
- Gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten
- Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft)
Fehler bei der Sozialauswahl gehören zu den häufigsten Gründen, warum betriebsbedingte Kündigungen vor Gericht scheitern. Wir prüfen für Sie sorgfältig, ob Ihre Kündigung diesen strengen Anforderungen standhält.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Im Unterschied zur Kündigung wird er von beiden Seiten unterzeichnet und bietet grundsätzlich mehr Gestaltungsspielraum.
Das klingt zunächst unkompliziert, birgt aber eine wichtige Gefahr: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Vereinbarung als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit werten, was erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Wir prüfen, ob die angebotenen Konditionen fair sind, und verhandeln bei Bedarf eine höhere Abfindung, eine längere Freistellungsphase oder bessere Formulierungen im Arbeitszeugnis.
Was sollte ein Aufhebungsvertrag regeln?
Ein gut ausgehandelter Aufhebungsvertrag enthält Regelungen zu folgenden Punkten:
- den genauen Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses
- die Höhe und den Auszahlungszeitpunkt der Abfindung
- die Freistellung vom Dienst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses
- die Abgeltung offener Urlaubsansprüche
- die Note und Formulierung des Arbeitszeugnisses
- den gegenseitigen Verzicht auf weitere Ansprüche
Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Solingen
Als Arbeitgeber stehen Sie täglich vor Entscheidungen, die rechtliche Konsequenzen haben können. Ein schlecht formulierter Arbeitsvertrag, eine nicht korrekt durchgeführte Kündigung oder die Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften können schnell zu teuren Auseinandersetzungen führen. Vorausschauende rechtliche Beratung ist dabei weit günstiger als das Lösen von Konflikten, die sich hätten vermeiden lassen.
Pflichten des Arbeitgebers im Überblick
Das müssen Arbeitgeber wissen
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen sicheren Arbeitsplatz bereitzustellen und Gefährdungen zu minimieren. Das vereinbarte Gehalt muss pünktlich und vollständig ausgezahlt werden, und die gesetzlichen Arbeitszeiten sowie Ruhezeiten sind einzuhalten. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit für bis zu sechs Wochen und zur Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrags.
Verstöße gegen diese Pflichten können zu Schadensersatzforderungen und arbeitsgerichtlichen Verfahren führen. Lassen Sie Ihre Verträge und internen Richtlinien regelmäßig von einem Fachanwalt prüfen.
Wir beraten Arbeitgeber in Solingen bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge, beim korrekten Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen sowie bei der Durchführung von Betriebsratsanhörungen, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist. Wenden Sie sich an uns, bevor ein Konflikt eskaliert.
Fallbeispiel aus der Praxis
Betriebsbedingte Kündigung erfolgreich angefochten
Ausgangssituation: Unser Mandant ist seit 15 Jahren als Sachbearbeiter in einem mittelständischen Unternehmen in Solingen tätig. Er erhält eine betriebsbedingte Kündigung mit der Begründung, sein Arbeitsplatz sei aufgrund einer Umstrukturierung weggefallen. Die Kündigung kommt für ihn vollkommen überraschend.
Erste Beratung: Herr M. kontaktierte uns noch am selben Tag. In der Erstberatung zeigt sich schnell, dass das Unternehmen kurz zuvor zwei neue Mitarbeiter in einer vergleichbaren Abteilung eingestellt hat. Außerdem wurde bei der Sozialauswahl ein jüngerer und deutlich kürzer beschäftigter Kollege ohne Unterhaltspflichten geschützt, wohingegen unser Mandant die Kündigung erhalten hat.
Unser Vorgehen: Wir reichten fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Solingen ein. In der Güteverhandlung legten wir dem Arbeitgeber die Unstimmigkeiten bei der Sozialauswahl und die Neueinstellungen vor.
Ergebnis: Das Unternehmen lenkte ein. Unser Mandant erhielt eine Abfindung in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern sowie ein sehr gutes Arbeitszeugnis. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, ohne dass eine aufwendige Hauptverhandlung nötig wird.
Hinweis: Dieses Fallbeispiel ist anonymisiert und dient der Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell und kann zu anderen Ergebnissen führen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem jeweiligen Streitwert des Falls. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vollständig. Arbeitnehmer, die die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können, haben unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Rufen Sie uns an und wir schätzen gemeinsam mit Ihnen die Kosten Ihres konkreten Falls ein.
Sie haben nach Zugang der schriftlichen Kündigung genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und nicht verlängerbar. Handeln Sie daher so früh wie möglich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Abfindungen entstehen in der Praxis meist im Rahmen einer Einigung nach einer Kündigungsschutzklage oder durch einen ausgehandelten Aufhebungsvertrag. Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Erfolgsaussichten des Verfahrens ab.
Wenn Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld verhängen, weil sie die Situation als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit werten kann. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ohnehin unvermeidbar gemacht hätte. Lassen Sie jeden Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen.
Eine ordentliche Kündigung wird unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ausgesprochen. Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, erfolgt ohne Einhaltung einer Frist und ist nur zulässig, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der das Fortführen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der regulären Frist unzumutbar macht. Sie muss außerdem innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Solingen ist in der ersten Instanz das Arbeitsgericht Solingen zuständig. In der Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zuständig. Die Kanzlei Gatzke vertritt Mandanten vor beiden Gerichten.
In der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Eine fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Auch Kündigungen in der Probezeit können anfechtbar sein, zum Beispiel wenn sie gegen das Diskriminierungsverbot oder das Maßregelungsverbot verstoßen.
Grundsätzlich muss eine Kündigung keine schriftliche Begründung enthalten, um formal wirksam zu sein. Wenn das Kündigungsschutzgesetz jedoch gilt, muss der Arbeitgeber im Fall einer Klage einen anerkannten Kündigungsgrund nachweisen können: verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt.
Arbeitsrecht
Rund um den Arbeitsplatz entstehen häufig erhebliche Konflikte und rechtliche Probleme, welche auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden sollten.
Strafrecht
Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit die persönliche oder materielle Freiheit des Einzelnen auf dem Spiel steht, sollte man nichts dem Zufall überlassen.
Verkehrsrecht
Sie sind in einen Verkehrsunfall geraten und verlangen Schadensersatz / Schmerzensgeld? Ihnen wird eine Unfallflucht oder eine sonstige Verkehrsstraftat vorgeworfen?
Mietrecht
Welche Rechte hat ein Vermieter, was kann er von seinem Mieter erwarten oder gar fordern? Welche Rechte hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter, wie setzt er seine Forderungen effektiv durch?