Kanzlei Gatzke in Solingen

Anwalt Arbeitsrecht Leichlingen

Fachanwälte für Arbeitsrecht in Leichlingen

Wenn es am Arbeitsplatz zu Konflikten kommt, steht häufig viel auf dem Spiel. Eine unerwartete Kündigung, ein Streit über Überstunden oder ein Aufhebungsvertrag, der dringend geprüft werden muss: In solchen Momenten braucht man jemanden, der die Rechtslage kennt und klar sagen kann, welche Möglichkeiten man hat.

Für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus Leichlingen ist das Arbeitsgericht Solingen zuständig. Verhandelt wird bei auswärtigen Sitzungen in Leverkusen. Leichlingen gehört zwar zum Rheinisch-Bergischen Kreis, aber nicht zum Bezirk des Arbeitsgerichts Köln. Wir sind an diesem Gericht regelmäßig tätig und wissen, wie die einzelnen Kammern mit Vergleichsvorschlägen umgehen.

Die Anwaltskanzlei Gatzke berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Leichlingen und Witzhelden in allen Fragen des Arbeitsrechts. Ein Arbeitsrechtsstreit ist immer auch eine persönliche Belastung. Wir begleiten unsere Mandanten deshalb nicht nur rechtlich, sondern nehmen ihnen auch den organisatorischen Teil ab.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Wer nach einer Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen handelt, verliert in aller Regel jeden rechtlichen Spielraum. Diese Frist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung.
  • Betriebsbedingte Kündigungen sind deutlich häufiger angreifbar, als die meisten Arbeitnehmer ahnen. Fehler bei der Sozialauswahl oder fehlende Nachweise gehören zu den häufigsten Schwachstellen.
  • Ein Aufhebungsvertrag klingt einvernehmlich, kann aber finanzielle Fallstricke enthalten, die erst Wochen später sichtbar werden, etwa durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Arbeitgeber, die Kündigungen rechtssicher gestalten wollen, sollten sich vor dem Ausspruch beraten lassen, nicht danach.
  • Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls an.

Anwalt für Arbeitsrecht Leichlingen

Arbeitsrecht in Leichlingen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, welche Rechte sie haben, bis sie sie brauchen. Das ist verständlich, denn Arbeitsrecht ist komplex, über viele Gesetze verteilt und stark von der Rechtsprechung geprägt. Was im Arbeitsvertrag steht, ist dabei nur ein Teil der Geschichte. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, gesetzliche Mindeststandards und die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte spielen alle eine Rolle.

Hinzu kommt: Arbeitsrechtliche Konflikte sind oft emotional aufgeladen. Langjährige Arbeitsverhältnisse, persönliche Beziehungen zu Kollegen oder Vorgesetzten und die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitsplatz machen es schwer, kühlen Kopf zu bewahren. Genau deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen klaren rechtlichen Blick von außen einzuholen.

Wir begleiten unsere Mandanten aus Leichlingen vom ersten Gespräch bis zur abschließenden Einigung oder dem Urteil. Das umfasst die Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis, die Durchsetzung offener Gehaltsansprüche und die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen. Wer frühzeitig handelt, hat in der Regel die besseren Chancen.

Ein Punkt, der speziell für Leichlingen zählt: Das Kündigungsschutzgesetz greift erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Leichlingen ist mittelständisch bis kleinteilig strukturiert, viele Beschäftigte arbeiten in Betrieben unterhalb dieser Schwelle. Das bedeutet nicht, dass eine Kündigung dort immer hält. Auch im Kleinbetrieb ist sie unwirksam, wenn sie gegen Treu und Glauben verstößt, wenn sie diskriminiert, wenn die Form nicht stimmt oder wenn Sonderkündigungsschutz besteht. Schwangere, Menschen in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder sind unabhängig von der Betriebsgröße geschützt.

Und noch etwas wird oft übersehen: Maßgeblich für die Zuständigkeit des Gerichts ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort der Arbeitsleistung oder der Sitz des Arbeitgebers. Wer in Leichlingen wohnt, aber in Köln arbeitet, landet vor dem Arbeitsgericht Köln. Das klären wir im Erstgespräch.

Arbeitsrecht Anwalt Leichlingen

Kündigung erhalten. Was jetzt zählt

Der Moment, in dem man ein Kündigungsschreiben in den Händen hält, ist für die meisten Menschen ein Schock. Häufig folgen Unsicherheit und Lähmung: Soll ich etwas tun? Kann ich überhaupt etwas tun? Lohnt sich der Aufwand?

Die Antwort auf die letzte Frage lautet in den meisten Fällen: Ja. Denn eine Kündigung ist nicht automatisch rechtswirksam, nur weil sie schriftlich vorliegt. Sie muss rechtlichen Anforderungen genügen, die in der Praxis häufig nicht vollständig erfüllt werden. Ob eine Kündigung angreifbar ist, lässt sich in der Regel nach einem kurzen Gespräch einschätzen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten: abwarten. Denn das Arbeitsrecht kennt eine der härtesten Fristen im gesamten deutschen Recht.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Leichlingen

Die Drei-Wochen-Frist und was sie bedeutet

Nach § 4 KSchG haben Sie nach Zugang der schriftlichen Kündigung genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung und läuft ohne Unterbrechung. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie im Urlaub waren, ob Sie die Kündigung für ungerecht halten oder ob Sie noch mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Wer diese Frist verpasst, verliert in aller Regel jeden Anspruch darauf, die Kündigung gerichtlich anzugreifen. Sie gilt dann als wirksam, selbst wenn sie inhaltlich fehlerhaft war. Es gibt kaum Ausnahmen, und diese sind eng begrenzt.

Rufen Sie uns an, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir prüfen den Fall und handeln, wenn nötig, noch am selben Tag.

Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage?

1

Kündigung erhalten

Kündigung erhalten und das genaue Datum des Zugangs festhalten.

2

Anwaltliche Beratung

Sofortige anwaltliche Beratung, am besten noch am gleichen Tag oder am nächsten Werktag.

3

Klage einreichen

Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Solingen.

4

Güteverhandlung

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, bei der eine Einigung angestrebt wird.

5

Einigung erzielen

Einigung auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung. In vielen Fällen bereits in diesem Stadium möglich.

6

Hauptverhandlung

Hauptverhandlung, wenn keine gütliche Einigung zustande kommt.

Wir von der Kanzlei Gatzke begleiten Sie durch jeden dieser Schritte. Von der ersten Prüfung der Kündigung über die Einreichung der Klage bis hin zur Verhandlung über eine angemessene Abfindung.

Rechtsanwalt Leichlingen Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung

Gerade in produzierenden Betrieben und mittelständischen Unternehmen, wie sie in Leichlingen häufig anzutreffen sind, wird die betriebsbedingte Kündigung als Begründung genutzt, wenn Stellen im Zuge von Umstrukturierungen, Verlagerungen oder wirtschaftlichem Druck gestrichen werden sollen. Viele Arbeitnehmer akzeptieren eine solche Kündigung resigniert, weil sie glauben, dass sie ohnehin nichts dagegen tun können.

Das ist ein Irrtum. Eine betriebsbedingte Kündigung muss drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen: Es muss ein dauerhafter unternehmerischer Grund vorliegen, es darf keine andere freie Stelle im Betrieb geben, auf die der Arbeitnehmer versetzt werden könnte, und die Sozialauswahl muss korrekt durchgeführt worden sein. Die Sozialauswahl verlangt vom Arbeitgeber, dass bei mehreren vergleichbaren Mitarbeitern derjenige mit den geringsten sozialen Schutzbedürfnissen entlassen wird. Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung spielen dabei eine Rolle.

In der Praxis scheitern betriebsbedingte Kündigungen vor Gericht häufig genau an diesen Punkten. Fehler bei der Sozialauswahl, eine unklare Darlegung des Wegfalls der Stelle oder übersehene freie Positionen im Unternehmen sind klassische Angriffspunkte. Wir prüfen Ihre Kündigung gezielt auf solche Schwachstellen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Leichlingen

Abmahnung

Eine Abmahnung ist kein Routinevorgang. Sie ist ein formelles Signal des Arbeitgebers, dass ein bestimmtes Verhalten beanstandet wird, und sie legt den Grundstein für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Wer eine Abmahnung erhält und sie unwidersprochen zu den Akten legt, riskiert, dass bei einem weiteren Vorfall die Kündigung folgt und dann juristisch kaum noch zu verhindern ist.

Dabei enthält eine Abmahnung keineswegs immer einen gerechtfertigten Vorwurf. Arbeitgeber nutzen sie manchmal, um Druck aufzubauen oder eine spätere Kündigung formell abzusichern. Eine Abmahnung kann unter bestimmten Voraussetzungen aus der Personalakte entfernt werden, und ihr kann inhaltlich widersprochen werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. Wir prüfen, ob die Abmahnung formell korrekt und inhaltlich berechtigt ist, und beraten Sie, welche Schritte sinnvoll sind.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Leichlingen

Aufhebungsvertrag

Nicht immer kommt eine Kündigung als Brief im Umschlag. Manchmal wird man zu einem Gespräch gebeten und findet sich plötzlich einem unterschriftsreifen Aufhebungsvertrag gegenüber. Der Druck in solchen Situationen kann erheblich sein, auch wenn er nie offen ausgesprochen wird. Arbeitgeber wissen, dass ein Aufhebungsvertrag für sie praktische Vorteile hat: keine Klagefrist, keine Sozialauswahl, keine Anhörung des Betriebsrats.

Für Arbeitnehmer ist die Ausgangslage komplizierter. Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zwar formal einvernehmlich, aber die Bundesagentur für Arbeit sieht darin in aller Regel eine selbst herbeigeführte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und verhängt eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Zwölf Wochen ohne Leistung reißen ein Loch in die Haushaltskasse. Hinzu kommt, dass eine Sperrzeit dieser Länge die Anspruchsdauer zusätzlich um mindestens ein Viertel mindert (§ 148 SGB III).

Dazu kommen weitere Risiken: Viele Aufhebungsverträge enthalten einen pauschalen Verzicht auf sämtliche wechselseitigen Ansprüche. Wer unterschreibt, ohne zu wissen, welche Ansprüche er noch hat, auf Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung oder Boni, gibt diese ohne Gegenleistung auf. Wir prüfen Aufhebungsverträge sorgfältig, klären das Für und Wider in Ihrem konkreten Fall und verhandeln bei Bedarf bessere Konditionen, etwa eine höhere Abfindung als Ausgleich für die drohende Sperrzeit.

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Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Leichlingen

Auch für Arbeitgeber in Leichlingen gilt: Das Arbeitsrecht bietet wenig Spielraum für Improvisation. Wer Mitarbeiter einstellt, muss rechtssichere Verträge schließen. Wer eine Kündigung ausspricht, muss die formellen und inhaltlichen Anforderungen kennen und einhalten. Und wer im Kündigungsschutzprozess steht, trägt die Beweislast für die Wirksamkeit der Kündigung.

Gerade für kleinere Unternehmen ohne rechtliche Unterstützung im Haus bedeutet das ein erhebliches Risiko. Ein Fehler bei der Sozialauswahl, eine unzureichend begründete Abmahnung oder ein Formfehler bei der Kündigung können dazu führen, dass ein Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam einstuft, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder eine Abfindung gezahlt werden muss.

Wir beraten Arbeitgeber in Leichlingen präventiv: bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der korrekten Durchführung von Abmahnungen, der Vorbereitung von Trennungsgesprächen und der Dokumentation von Kündigungsentscheidungen. Wer uns vor der Kündigung einschaltet, hat eine deutlich bessere Ausgangsposition als wer erst nach der Klageeinreichung rechtlichen Rat einholt.

Fallbeispiel aus der Praxis

Kündigung während der Elternzeit. Sonderkündigungsschutz erfolgreich durchgesetzt

Ausgangssituation: Unser Mandant war als kaufmännischer Angestellter in einem Leichlingener Dienstleistungsunternehmen tätig. Während seiner Elternzeit erhielt er ein Schreiben, in dem das Unternehmen ihm mitteilte, seine Stelle werde im Rahmen einer Umstrukturierung gestrichen. Das Schreiben war als informelle Mitteilung formuliert, enthielt jedoch eine unmissverständliche Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Erste Beratung: Unser Mandant meldete sich kurz nach Erhalt des Schreibens. In der Erstberatung stellte sich heraus, dass das Arbeitsverhältnis formal nie ordnungsgemäß gekündigt worden war, das Schreiben aber faktisch als Kündigung zu werten war. Entscheidender Punkt: Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit einen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde möglich. Eine solche Erklärung lag nicht vor.

Unser Vorgehen: Wir setzten den Arbeitgeber schriftlich über die Rechtslage in Kenntnis und machten unmissverständlich deutlich, dass wir im Fall weiterer Schritte klageweise vorgehen würden. Parallel prüften wir, ob eine Klage wegen der versuchten Kündigung und möglicher Diskriminierung als Vater in Elternzeit in Betracht kam.

Ergebnis: Der Arbeitgeber lenkte ein. Das Arbeitsverhältnis blieb bestehen, und nach Rückkehr aus der Elternzeit wurde unserem Mandant eine gleichwertige Position angeboten. Zusätzlich einigten wir uns auf eine schriftliche Klarstellung, dass ihm aus dem Vorgang keinerlei Nachteile entstehen.

Hinweis: Das Fallbeispiel ist anonymisiert und dient der Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell und kann zu anderen Ergebnissen führen.

Häufig gestellte Fragen

Das Arbeitsgericht Solingen. Leichlingen gehört zwar zum Rheinisch-Bergischen Kreis, ist aus dem Bezirk des Arbeitsgerichts Köln aber ausdrücklich ausgenommen. Verhandelt wird bei auswärtigen Sitzungen in Leverkusen, wo das Arbeitsgericht Solingen auch für Burscheid und die Stadt Leverkusen tagt. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist allerdings nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort der Arbeitsleistung oder der Sitz des Arbeitgebers. Wer in Leichlingen wohnt und in Köln arbeitet, landet vor dem Arbeitsgericht Köln. Wir prüfen das im Erstgespräch und vertreten Sie an beiden Gerichten.

Zunächst sollten Sie nichts überstürzen und auf keinen Fall ohne rechtlichen Rat eine Gegenerklärung abgeben. Eine Abmahnung kann unter Umständen aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie formelle Fehler enthält oder inhaltlich nicht gerechtfertigt ist. Wir prüfen Ihre Abmahnung und beraten Sie, ob und wie Sie dagegen vorgehen sollten.

Ja, grundsätzlich schon. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Allerdings kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, wenn Sie der Ansicht ist, dass Sie die Kündigung durch Ihr Verhalten selbst verursacht haben. Im Gegensatz dazu löst ein selbst unterzeichneter Aufhebungsvertrag in aller Regel eine Sperrzeit aus.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung darf der Arbeitgeber nicht willkürlich entscheiden, welcher Mitarbeiter entlassen wird. Er ist gesetzlich verpflichtet, unter vergleichbaren Mitarbeitern eine Sozialauswahl durchzuführen: Wer die längste Betriebszugehörigkeit hat, älter ist, Unterhaltspflichten hat oder schwerbehindert ist, genießt besonderen Schutz. Fehler bei der Sozialauswahl sind einer der häufigsten Gründe, warum Arbeitgeber Kündigungsschutzprozesse verlieren.

Eine Kündigung während einer Erkrankung ist grundsätzlich zulässig, jedoch gelten hohe Anforderungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt in der Regel voraus, dass negative Zukunftsprognosen vorliegen, also nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig wird, und dass die häufigen Fehlzeiten eine erhebliche betriebliche Belastung darstellen. Eine Kündigung allein wegen einer akuten Erkrankung ist dagegen in aller Regel nicht zulässig.

Ausstehende Lohnzahlungen können arbeitsgerichtlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass auch hier vertragliche und tarifliche Ausschlussfristen zu beachten sind, die in vielen Arbeitsverträgen enthalten sind und innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Warten Sie nicht zu lange, wenn Ihr Gehalt wiederholt verspätet oder gar nicht ausgezahlt wird.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten im Arbeitsverhältnis. In kleineren Betrieben oder während der Probezeit greift das KSchG nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Kündigung dort gar nicht angreifbar wäre: Auch in Kleinbetrieben darf nicht diskriminierend oder treuwidrig gekündigt werden.

In der Erstberatung schildern Sie uns Ihren Fall, und wir verschaffen uns einen Überblick über die wesentlichen Fakten und Dokumente. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation, erklären, welche Schritte möglich sind, und klären die Kostenfrage transparent. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gemeinsam, ob diese die Kosten übernimmt.

Arbeitsrecht

Rund um den Arbeitsplatz entstehen häufig erhebliche Konflikte und rechtliche Probleme, welche auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden sollten.

Strafrecht

Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit die persönliche oder materielle Freiheit des Einzelnen auf dem Spiel steht, sollte man nichts dem Zufall überlassen.

Verkehrsrecht

Sie sind in einen Verkehrsunfall geraten und verlangen Schadensersatz / Schmerzensgeld? Ihnen wird eine Unfallflucht oder eine sonstige Verkehrsstraftat vorgeworfen?

Mietrecht

Welche Rechte hat ein Vermieter, was kann er von seinem Mieter erwarten oder gar fordern? Welche Rechte hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter, wie setzt er seine Forderungen effektiv durch?

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