Henrik Gatzke
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen 

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandle ich für Sie eine faire Lösung und unterstütze Sie im gesamten Prozess.

Henrik Gatzke
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen 

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandle ich für Sie eine faire Lösung und unterstütze Sie im gesamten Prozess.

Anwalt Arbeitsrecht Solingen

Fachanwälte für Kündigungsschutz in Solingen

Sie haben eine Kündigung bekommen oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Dann haben Sie meistens mehr Rechte, als Ihnen Ihr Arbeitgeber gerade mitteilt. Fachanwalt Henrik Gatzke aus Solingen prüft Ihren Fall und zeigt Ihnen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, welche Abfindung realistisch ist und was Sie beim Aufhebungsvertrag beachten müssen. Die 3-Wochen-Frist läuft ab dem Tag der Kündigung. Verlieren Sie keine Zeit.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigungsschutzklage: Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
  • Abfindung: Kein gesetzlicher Anspruch, aber in der Praxis fast immer verhandelbar
  • Aufhebungsvertrag: Vor der Unterschrift unbedingt rechtlich prüfen lassen
  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Henrik Gatzke, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht Solingen

Eine Kündigung trifft meistens unvorbereitet

Erst lesen Sie das Schreiben, dann kommt das Gefühl: Was mache ich jetzt? Viele Arbeitnehmer unterschreiben zu schnell, weil sie glauben, gegen eine Kündigung ohnehin nichts ausrichten zu können. Das stimmt so nicht. Das deutsche Arbeitsrecht stellt Arbeitnehmer deutlich stärker, als viele denken. Und genau da komme ich ins Spiel.

Mein Name ist Henrik Gatzke. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren in Solingen tätig. Wenn Sie zu mir kommen, schaue ich mir Ihren Fall genau an: Welche Art von Kündigung liegt vor? Ist die Frist abgelaufen? Welche Beschäftigungsdauer und welcher Betrieb sind relevant? Hat der Betriebsrat ordnungsgemäß mitgewirkt? All das entscheidet, was für Sie möglich ist.

Arbeitsrecht Anwalt Solingen

Kündigungsschutz in Solingen: Was Ihre Kündigung wirklich wert ist

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und deren Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen. Das bedeutet: Es braucht einen konkreten Grund, der entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist. Fehlt dieser Grund oder ist er nicht ausreichend belegt, ist die Kündigung unwirksam.

Was bedeutet soziale Rechtfertigung?

Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie auf einem von drei anerkannten Gründen beruht:

  • Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Pflichtverletzungen),
  • Eigenschaften des Arbeitnehmers (z.B. langanhaltende Krankheit), oder
  • betriebliche Erfordernisse (z.B. Stellenabbau, Umstrukturierung).

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass ein solcher Grund vorliegt und die sogenannte Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde.

Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Manchmal fehlt die richtige Form, manchmal wurde der Betriebsrat nicht beteiligt, manchmal war die Sozialauswahl schlicht fehlerhaft. Wer das nicht prüfen lässt, schenkt seinem Arbeitgeber möglicherweise Rechte, die ihm eigentlich nicht zustehen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Solingen

Arten von Kündigungen im Überblick

 

Kündigungsart

Was Sie wissen müssen

Ordentliche Kündigung

Fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss einen Grund haben (im KSchG-Geltungsbereich) und die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB). Nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig, z.B. Diebstahl oder Arbeitsverweigerung. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden.

Betriebsbedingte Kündigung

Häufigste Form. Der Arbeitgeber macht wirtschaftliche Gründe geltend. Hier ist die Sozialauswahl besonders wichtig: Wer gekündigt wird, muss nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung ausgewählt werden.

Änderungskündigung

Der Arbeitgeber kündigt und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag mit schlechteren Bedingungen an. Auch diese Form ist anfechtbar.

Massenentlassung

Bei größeren Entlassungswellen gelten besondere Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit. Fehler hier machen die Kündigung unwirksam.

Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage?

1

Kündigung erhalten

Kündigung erhalten und das genaue Datum des Zugangs festhalten.

2

Anwaltliche Beratung

Sofortige anwaltliche Beratung, am besten noch am gleichen Tag oder am nächsten Werktag.

3

Klage einreichen

Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Solingen.

4

Güteverhandlung

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, bei der eine Einigung angestrebt wird.

5

Einigung erzielen

Einigung auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung – in vielen Fällen bereits in diesem Stadium möglich.

6

Hauptverhandlung

Hauptverhandlung, wenn keine gütliche Einigung zustande kommt.

Wir von der Kanzlei Gatzke begleiten Sie durch jeden dieser Schritte. Von der ersten Prüfung der Kündigung über die Einreichung der Klage bis hin zur Verhandlung über eine angemessene Abfindung.

Arbeitsrecht Solingen

Die 3-Wochen-Frist: Das Wichtigste überhaupt

Nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist absolut. Wer sie verpasst, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Es gibt kaum Ausnahmen. Deshalb gilt: Sobald Sie das Kündigungsschreiben in Händen halten, sollten Sie nicht mehr als ein paar Tage warten, bevor Sie sich Rat holen.

Tipp: Kündigung nie sofort unterschreiben

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit der Bitte um sofortige Gegenzeichnung vorgelegt wird: Unterschreiben Sie nichts im ersten Moment. Sie haben das Recht, sich Bedenkzeit zu nehmen und den Vertrag prüfen zu lassen. Eine Unterschrift können Sie im Arbeitsrecht in aller Regel nicht mehr rückgängig machen.

Fachanwalt Arbeitsrecht Solingen

Abfindung: Was ist realistisch und wie kommt sie zustande?

Viele Arbeitnehmer denken, nach einer Kündigung steht ihnen automatisch eine Abfindung zu. Das stimmt nach deutschem Recht so nicht. Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem Sozialplan im Rahmen eines Interessenausgleichs oder wenn der Arbeitgeber selbst im Kündigungsschreiben eine Abfindung nach § 1a KSchG anbietet.

In der Praxis aber wird eine Abfindung sehr häufig gezahlt, weil Arbeitgeber das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses scheuen. Wenn ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft, ist für Arbeitgeber oft ein Vergleich mit Abfindungszahlung günstiger als ein langer Prozess mit ungewissem Ausgang.

Wie hoch ist eine realistische Abfindung?

Als Faustregel gilt: ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber wirklich nur ein Ausgangspunkt. Je nach Kündigungsschutzlage, Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers und Verhandlungsgeschick lässt sich deutlich mehr herausholen. Auch das Ergebnis einer möglichen Klage fließt in die Verhandlung ein. Wer gut aufgestellt ist, verhandelt aus einer Position der Stärke.

Abfindungsrechner

Wie hoch ist Ihre mögliche Abfindung? Berechnen Sie in Sekunden Ihre Abfindung nach der gesetzlichen Faustformel – kostenlos und unverbindlich.

Bruttomonatsgehalt
€
Betriebszugehörigkeit
J.

Halbe Jahre ab 6 Monaten werden angerechnet (§ 1a KSchG).

Ihre geschätzte Abfindung

Grundlage ist die Faustformel nach § 1a KSchG: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.
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Aufhebungsvertrag: Was Sie unbedingt wissen müssen, bevor Sie unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum zu beenden. Er muss schriftlich geschlossen werden und ist sofort bindend, wenn beide Seiten unterschrieben haben.

Was viele nicht wissen: Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die Agentur für Arbeit verhängt in aller Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auf das Arbeitslosengeld, weil Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst mitbeendet haben. Außerdem verlieren Sie mit der Unterschrift alle Möglichkeiten, die Beendigung arbeitsgerichtlich anzufechten.

Warum bieten Arbeitgeber Aufhebungsverträge an?

Aus Arbeitgebersicht hat ein Aufhebungsvertrag klare Vorteile: Er umgeht das Kündigungsschutzgesetz, es gibt keine Betriebsratsanhörung, keine Fristen, kein Klagerisiko. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das im Umkehrschluss: Der Arbeitgeber spart sich Aufwand und rechtliches Risiko. Das ist Ihr Verhandlungspotenzial.

Worauf Sie beim Aufhebungsvertrag achten sollten:

  • Wie hoch ist die Abfindung und wann wird sie gezahlt?
  • Wann endet das Arbeitsverhältnis genau? Werden Urlaubsansprüche abgegolten?
  • Gibt es eine Freistellungsregelung bis zum Vertragsende?
  • Wie ist das Zeugnis geregelt? Wird ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis vereinbart?
  • Gibt es eine Verschwiegenheitsklausel und was genau gilt als vertraulich?
  • Werden alle wechselseitigen Ansprüche als erledigt erklärt (sogenannte Ausgleichsklausel)?
  • Gibt es eine Wettbewerbsklausel nach dem Ausscheiden?

 

Kein Aufhebungsvertrag gleicht dem anderen. Wir prüfen Ihren Entwurf und sage Ihnen konkret, was gut ist, was fehlt und was Sie nachverhandeln sollten.

Fallbeispiel aus der Praxis

Betriebsbedingte Kündigung erfolgreich angefochten

Ausgangssituation: Unser Mandant ist seit 15 Jahren als Sachbearbeiter in einem mittelständischen Unternehmen in Solingen tätig. Er erhält eine betriebsbedingte Kündigung mit der Begründung, sein Arbeitsplatz sei aufgrund einer Umstrukturierung weggefallen. Die Kündigung kommt für ihn vollkommen überraschend.

Erste Beratung: Herr M. kontaktierte uns noch am selben Tag. In der Erstberatung zeigt sich schnell, dass das Unternehmen kurz zuvor zwei neue Mitarbeiter in einer vergleichbaren Abteilung eingestellt hat. Außerdem wurde bei der Sozialauswahl ein jüngerer und deutlich kürzer beschäftigter Kollege ohne Unterhaltspflichten geschützt, wohingegen unser Mandant die Kündigung erhalten hat.

Unser Vorgehen: Wir reichten fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Solingen ein. In der Güteverhandlung legten wir dem Arbeitgeber die Unstimmigkeiten bei der Sozialauswahl und die Neueinstellungen vor.

Ergebnis: Das Unternehmen lenkte ein. Unser Mandant erhielt eine Abfindung in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern sowie ein sehr gutes Arbeitszeugnis. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, ohne dass eine aufwendige Hauptverhandlung nötig wird.

Hinweis: Dieses Fallbeispiel ist anonymisiert und dient der Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell und kann zu anderen Ergebnissen führen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste ist: Nicht zu lange warten. Ab dem Tag, an dem Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist, läuft die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG. Wenn Sie diese Frist verpassen, gilt die Kündigung fast immer als wirksam, egal ob sie rechtlich haltbar war oder nicht. Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich prüfen. Eine erste telefonische Einschätzung bei mir ist kostenlos.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei einem Angebot nach § 1a KSchG oder einem Sozialplan. In der Praxis wird eine Abfindung aber sehr häufig vereinbart, weil Arbeitgeber das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses scheuen. Wie viel realistisch ist, hängt von Ihrer Beschäftigungsdauer, Ihrem Gehalt und der Stärke Ihrer Rechtsposition ab.

Unterschreiben Sie nichts, ohne den Vertrag vorher rechtlich prüfen zu lassen. Ein Aufhebungsvertrag ist sofort bindend und schließt alle späteren arbeitsrechtlichen Ansprüche aus. Außerdem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Ob ein Aufhebungsvertrag für Sie sinnvoll ist und welche Konditionen Sie aushandeln sollten, klären wir gemeinsam.

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei mir kostenlos und unverbindlich. Ich sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen und was Ihre Optionen sind. Wenn Sie eine rechtliche Vertretung wünschen, besprechen wir die Kosten transparent vor Beginn. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Vor dem ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.

Nach § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist absolut. Wer sie verpasst, verliert in aller Regel alle Rechte aus dieser Kündigung. Es gibt kaum Ausnahmen. Bitte warten Sie nicht auf den letzten Tag.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung darf der Arbeitgeber nicht einfach irgendjemanden kündigen. Er muss unter vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen auswählen, der die geringste soziale Schutzbedürftigkeit hat. Dafür werden Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung gegeneinander abgewogen. Fehler bei der Sozialauswahl machen eine Kündigung unwirksam.

Ja, das ist möglich und häufig erfolgreich. Eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB erfordert einen sehr schwerwiegenden Grund und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Viele fristlose Kündigungen halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. Auch hier gilt die Dreiwochenfrist für die Klage.

Nein. Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz gilt nur, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG). In kleineren Betrieben und in der Probezeit haben Sie deutlich weniger gesetzlichen Schutz. Trotzdem gibt es auch dort Möglichkeiten, zum Beispiel durch besondere Personengruppen wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratstätigkeit.

Sie reichen mit meiner Hilfe fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht ein. In aller Regel findet wenige Wochen später ein Gütetermin statt, bei dem versucht wird, eine gütliche Einigung zu erzielen. Kommt kein Vergleich zustande, folgt eine Kammerverhandlung mit Urteil. Der überwiegende Teil der Verfahren endet bereits im Gütetermin mit einem Vergleich, häufig mit einer Abfindungszahlung.

Arbeitsrecht

Rund um den Arbeitsplatz entstehen häufig erhebliche Konflikte und rechtliche Probleme, welche auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden sollten.

Strafrecht

Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit die persönliche oder materielle Freiheit des Einzelnen auf dem Spiel steht, sollte man nichts dem Zufall überlassen.

Verkehrsrecht

Sie sind in einen Verkehrsunfall geraten und verlangen Schadensersatz / Schmerzensgeld? Ihnen wird eine Unfallflucht oder eine sonstige Verkehrsstraftat vorgeworfen?

Mietrecht

Welche Rechte hat ein Vermieter, was kann er von seinem Mieter erwarten oder gar fordern? Welche Rechte hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter, wie setzt er seine Forderungen effektiv durch?

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